AZAV Schritt-für-Schritt

Der ausführliche AZAV-Leitfaden

Quelle: Florian Mai

Die AZAV-Zertifizierung ist kein Selbstläufer – sie ist ein Qualitätsversprechen, das Bildungsträger jeden Tag einlösen müssen. Von der ersten Trägerzulassung über die Maßnahmenzulassung bis hin zu regelmäßigen Audits: Die Anforderungen sind klar definiert und stellen sicher, dass geförderte Bildungsangebote nicht nur formal korrekt, sondern auch inhaltlich hochwertig sind.

Damit Sie den Überblick behalten, haben wir einen Schritt-für-Schritt-Leitfaden erstellt, der Sie durch den gesamten Prozess führt. Er zeigt Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie Sie Ihre Organisation optimal vorbereiten und welche Standards auch nach der Zertifizierung eingehalten werden müssen, um langfristig erfolgreich zu sein. 

Die AZAV-Zertifizierung im Überblick

1. Die Trägerzulassung – Der erste Schritt

Die Trägerzulassung bildet die Grundlage für Ihre AZAV-Zertifizierung. Sie wird in einem klar strukturierten, zweistufigen Verfahren geprüft: Zunächst erfolgt eine Dokumentenprüfung, bei der alle relevanten Unterlagen auf Vollständigkeit und Konformität überprüft werden. Anschließend folgt ein Vor-Ort-Audit, bei dem Ihre Prozesse und Strukturen detailliert begutachtet werden. Dieser Ablauf stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen des SGB III für Arbeitsfördermaßnahmen vollständig erfüllt sind.

Die Zulassung erfolgt über eine fachkundige Stelle (FKS), die im Auftrag der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) handelt. Hier wird Ihre Eignung als Bildungsträger offiziell bestätigt. Eine Übersicht aller zugelassenen Stellen finden Sie hier: DAkkS Fachkundige Stellen.

Wichtig: Ohne Trägerzulassung keine Maßnahmenzulassung – die Trägerzulassung ist also die Grundlage, um geförderte Maßnahmen anbieten zu dürfen.

2. Trägerzulassung vs. Maßnahmenzulassung – Der Unterschied

Die AZAV unterscheidet zwischen der Trägerzulassung und der Maßnahmenzulassung, zwei Schritte, die Hand in Hand gehen, aber unterschiedliche Ziele verfolgen:

  • Trägerzulassung: Sie betrifft das Bildungsträgerunternehmen selbst. Hier wird geprüft, ob der Träger organisatorisch, personell und qualitativ in der Lage ist, Weiterbildungsmaßnahmen anzubieten. Mit dieser Zulassung zeigen Sie, dass Ihr Unternehmen als verlässlicher und qualitätsbewusster Partner auftritt.

  • Maßnahmenzulassung: Diese bezieht sich auf die einzelnen Bildungsangebote. Sie stellt sicher, dass jede Maßnahme arbeitsmarktrelevant, zielgerichtet und qualitativ hochwertig ist. Inhalte, Ziele und die geplante Umsetzung werden detailliert geprüft, um den Nutzen für Teilnehmende und den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.

Zusammen bilden beide Zulassungen die Grundlage, um staatlich geförderte Maßnahmen anzubieten. Während die Trägerzulassung Ihr Fundament schafft, sorgt die Maßnahmenzulassung dafür, dass Ihre Angebote den spezifischen Anforderungen entsprechen. Beides ist essenziell, um als AZAV-zertifizierter Bildungsträger erfolgreich zu sein.

3. Anforderungen an Bildungsträger – Qualität, die zählt

Um die AZAV-Zulassung zu erhalten, müssen Bildungsträger zeigen, dass sie nicht nur Standards erfüllen, sondern echte Mehrwerte schaffen. 

Hier sind die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

  • Leistungsfähigkeit und Organisation: Stabilität ist alles. Träger müssen finanziell solide sein, mit qualifiziertem Personal und passenden Räumlichkeiten, um professionelle Bildungsmaßnahmen anbieten zu können.
  • Qualitätssicherung: Ein durchdachtes Qualitätsmanagement-System ist Pflicht. Dazu gehören Teilnehmerfeedback, Beschwerdemanagement und regelmäßige Audits, die zeigen, dass die Maßnahmen Wirkung zeigen.
  • Marktorientierung: Ihre Angebote müssen den Arbeitsmarkt treffen – passgenau. Träger müssen belegen, dass ihre Maßnahmen aktuell, effektiv und für Teilnehmende relevant sind.
  • Nachhaltige Integration: Kurzfristige Qualifikationen reichen nicht. Ihre Maßnahmen sollen Teilnehmenden langfristig Türen in den Arbeitsmarkt öffnen, mit klaren Lernzielen und einem strukturierten Lehrplan.

Diese Anforderungen sind Ihr Schlüssel zu einer erfolgreichen AZAV-Zulassung – und ein Qualitätssiegel, das Ihre Arbeit auf die nächste Stufe hebt.

4. Nach der Zertifizierung – Was jetzt?

Herzlichen Glückwunsch, Sie sind AZAV-zertifiziert und können Ihre Bildungsmaßnahmen anbieten. Doch die Arbeit hört hier nicht auf – Qualität ist ein fortlaufender Prozess:

  • Angebote gemäß AZAV umsetzen: Ihre Bildungsmaßnahmen müssen weiterhin den hohen AZAV-Standards entsprechen. Regelmäßige Dokumentation und Evaluation sichern die Einhaltung der Vorgaben.
  • Jährliche Überwachungsaudits: Ihre fachkundige Stelle führt regelmäßige Überprüfungen durch. Diese Audits gewährleisten, dass Ihr Qualitätsmanagement-System und Ihre Maßnahmen weiterhin den Anforderungen genügen.
  • Rezertifizierung alle fünf Jahre: Nach fünf Jahren steht eine umfassende Rezertifizierung an. Kontinuierliche Verbesserung und transparente Prozesse machen diesen Schritt einfacher.

5. Unterstützung mit Digiforma

Die Anforderungen der AZAV können komplex sein, doch mit modernen Tools wie Digiforma wird Ihr Arbeitsalltag deutlich leichter. Von der Kursverwaltung bis zur Dokumentation bietet Digiforma Ihnen alle Funktionen, die Sie brauchen, um die AZAV-Vorgaben effizient zu erfüllen – und Ihre Zeit für das Wesentliche zu nutzen: Bildung mit Qualität.

Häufig gestellte Fragen

Die AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die die Zulassung von Bildungsträgern und deren Maßnahmen für geförderte Weiterbildungen regelt.

Sie legt Qualitätsstandards fest, die Bildungsträger erfüllen müssen, um Arbeitsförderungsmaßnahmen wie Umschulungen, Qualifizierungen oder Coachings im Auftrag der Agentur für Arbeit oder der Jobcenter anzubieten.

Die AZAV wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass öffentlich geförderte Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen den hohen Anforderungen des Arbeitsmarktes entsprechen.

Ziel ist es, eine einheitliche und transparente Qualität der Angebote zu gewährleisten und die Effektivität der Fördermaßnahmen zu erhöhen. Damit wird sichergestellt, dass die eingesetzten Steuergelder sinnvoll verwendet werden und die Teilnehmenden optimal auf den Arbeitsmarkt vorbereitet werden.

Die AZAV-Zertifizierung gilt seit dem 1. Januar 2012. An diesem Datum trat die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) in Kraft, die die Voraussetzungen und Verfahren für die Zertifizierung von Bildungsträgern regelt, die Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im Rahmen der Arbeitsförderung anbieten möchten.

Zuvor gab es ähnliche Regelungen unter der AFL (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung für Arbeitsmarktmaßnahmen), jedoch wurde die AZAV als Nachfolgeregelung entwickelt, um die Anforderungen und Prozesse klarer zu strukturieren und die Qualität der Bildungsangebote zu erhöhen. Die AZAV-Zertifizierung wurde erforderlich, damit Bildungsträger für die Förderung durch die Agentur für Arbeit und andere öffentlich-rechtliche Stellen zugelassen werden.

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